Sitzzuteilungsverfahren

Divisormethode:

Die Summe der Stimmen jeder Liste wird durch einen gemeinsamen Divisor geteilt, die Teilungsergebnisse werden gerundet. Erfolgt die Rundung kaufmännisch, so spricht man vom Verfahren nach Sainte-Laguë, bei Abrundung vom Verfahren nach D'Hondt.
Um ein festes Kontingent an Sitzen zu vergeben, ist der Divisor so zu wählen, dass die gerundeten Ergebnisse sich zur Gesamtsitzzahl aufsummieren. Wird hingegen ein fester Divisor gewählt, so wird die Gesamtzahl an vergebenen Sitzen variabel. Der Divisor kann auch abhängig von Bedingungen gewählt werden. Ein gutes Beispiel dafür bietet das Augsburger Verfahren.

Direktmandatsbedingte Divisormethode mit Standardrundung (Augsburger Verfahren):

Bestimme den größten Divisor, so dass nach kaufmännischer Rundung der Teilungsergebnisse die Gesamtzahl an Sitzen vergeben wird, und jede Liste ihre Mindestsitzzahl erreicht. Als Mindessitzahl dienen üblicherweise die Direktmandate der Listen, daher die Bezeichnung direktmandatsbedingt.